Kanadische Datenschutzrichtlinie
Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt, wie Medastra Inc. personenbezogene Daten gemäß dem Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) erhebt, verwendet und offenlegt.
1. Verantwortlichkeit
Medastra ist für personenbezogene Daten unter seiner Kontrolle verantwortlich.
2. Zweckbestimmung
Die Zwecke, für die personenbezogene Daten erhoben werden, sind zu bestimmen.
3. Einwilligung
Die Kenntnis und Einwilligung der betroffenen Person sind für die Erhebung, Nutzung oder Offenlegung personenbezogener Daten erforderlich.
4. Beschränkung der Erhebung
Die Erhebung personenbezogener Daten ist auf das Notwendige zu beschränken.
5. Beschränkung der Nutzung
Personenbezogene Daten dürfen nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden.
6. Genauigkeit
Personenbezogene Daten müssen so genau, vollständig und aktuell sein wie nötig.
7. Schutzmaßnahmen
Personenbezogene Daten sind durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.
8. Offenheit
Eine Organisation muss spezifische Informationen über ihre Richtlinien und Praktiken bereitstellen.
9. Individueller Zugang
Auf Anfrage ist die betroffene Person über die Existenz, Nutzung und Offenlegung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
10. Anfechtung der Einhaltung
Eine betroffene Person kann eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung einreichen.
Datenschutzbeauftragter
Für Datenschutzanfragen kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten.
privacy@medastra.ca
Stand: 2.3.2026